Seitenbereiche
Slider: Fußball, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Alle Anforderungen fest im Griff

Slider: Tennis, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Ihr Erfolg

Ist unser Ansporn

Slider: Medaille, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Schaffen wir zufriedene Mitarbeiter

Slider: Radfahren, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Ist unser Team stets in Bestform

Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau

Inhalt

Mietwohnungsneubau

Die Koalitionspartner hatten sich bereits 2018 auf eine Steuerförderung des Mietwohnungsneubaus verständigt. Nun hat der Bundesrat am 28.6.2019 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit wurde der Weg für Sonderabschreibungen (Sonder-Afa) im Rahmen eines „neuen“ § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) frei.

Die Neuregelungen im Einzelnen

§ 7b EStG n. F. sieht eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Die Sonderabschreibung erfolgt neben der regulären linearen Abschreibung von 2 % der Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass neuer Wohnraum geschaffen und die zusätzlichen Wohnräume im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren fremdvermietet werden.

Förderfähige Bemessungsgrundlage

Förderfähig sind € 2.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche, wobei die Baukosten € 3.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten dürfen. Letzteres soll die Förderung von Luxuswohnungen unterbinden. Gilt nur für Bauvorhaben, die aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder, soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige hergestellt worden sind.

Stand: 27. August 2019

Bild: Bumann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Kähler & Partner sind Ihr Steuerberater mit Standorte in Bönnigheim, Kirchheim a.N., Lauffen a.N. und Güglingen. Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service um von unseren Leistungen direkt an Ihrem Standort zu profiteren. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.