Seitenbereiche
Slider: Fußball, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Alle Anforderungen fest im Griff

Slider: Tennis, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Ihr Erfolg

Ist unser Ansporn

Slider: Medaille, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Schaffen wir zufriedene Mitarbeiter

Slider: Radfahren, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Ist unser Team stets in Bestform

Dividendenzahlungen nach der Hauptversammlung

Inhalt

Dividendenzahlungen

Auch 2017 schütten die börsennotierten Aktiengesellschaften satte Dividendenzahlungen an ihre Anteilseigner aus. Bisher wurde die Dividendenzahlung immer am Tag nach der Hauptversammlung gutgeschrieben.

Neuregelung ab 1.1.2017

Seit dem 1.1.2017 hat sich der Zahlbarkeitstag für Dividenden der deutschen Unternehmen geändert. Hintergrund ist die Vereinheitlichung des Wertpapiergeschäftes innerhalb der EU und die damit verbundene Änderung des § 58 Aktiengesetz. Ab diesem Jahr sind Dividenden inländischer Unternehmen am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung fällig. Hält ein Unternehmen seine Hauptversammlung beispielsweise am Montag, den 30.1.2017, ab, wird die Dividende am Donnerstag, den 2.2.2017, fällig.

Abweichende Regelungen

Abweichend hiervon kann je nach der Satzung oder im Rahmen der Hauptversammlung eine spätere Fälligkeit festgelegt werden. Unverändert bleibt jedoch der Zeitpunkt für die Dividendenberechtigung. Dieser ist bei Handelsschluss am Tag der jeweiligen Hauptversammlung. Keine Änderungen gibt es auch beim Dividendenabschlag. Die Aktie wird also weiterhin am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung „ex Dividende“ gehandelt.

Stand: 27. Februar 2017

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Kähler & Partner sind Ihr Steuerberater mit Standorte in Bönnigheim, Kirchheim a.N., Lauffen a.N. und Güglingen. Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service um von unseren Leistungen direkt an Ihrem Standort zu profiteren. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.