Seitenbereiche
Slider: Fußball, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Alle Anforderungen fest im Griff

Slider: Tennis, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Ihr Erfolg

Ist unser Ansporn

Slider: Medaille, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Schaffen wir zufriedene Mitarbeiter

Slider: Radfahren, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Ist unser Team stets in Bestform

Pflegewohngemeinschaft

Inhalt

Pflegewohngemeinschaft

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim erkennt die Finanzverwaltung im Regelfall nur bei vollstationärer Pflege an. Der Bundesfinanzhof/BFH hat jetzt allerdings auch Aufwendungen für die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft als außergewöhnliche Belastung anerkannt (Urteil vom 10.8.2023, VI R 40/20).

Begründung

Nach Auffassung des BFH kommt es für die steuerliche Beurteilung der Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen, wie bei der vollstationären Heimunterbringung der Fall, Betreuungsleistungen aus einer Hand zur Verfügung gestellt würden. Bezieht der Pflegebedürftige wie im Streitfall als (Mit)Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft neben der Wohnraumüberlassung Pflegeleistungen von externen ambulanten Pflegediensten, ist dies für den Steuerabzug ausreichend.

Haushaltsersparnis

Die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren krankheits- oder pflegebedingt anfallenden Kosten sind um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Die nicht abziehbaren Kosten der normalen Lebensführung können hilfsweise im Wege der Schätzung nach dem steuerlich abziehbaren Höchstbetrag für den Unterhalt unterhaltsbedürftiger Personen (§ 33a Abs.1 S. 1 EStG) ermittelt werden. 

Stand: 27. November 2023

Bild: Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Kähler & Partner sind Ihr Steuerberater mit Standorte in Bönnigheim, Kirchheim a.N., Lauffen a.N. und Güglingen. Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service um von unseren Leistungen direkt an Ihrem Standort zu profiteren. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.